Open Door Whistleblower Policy

POLITIK DER OFFENEN TÜR FÜR DIE MELDUNG VON PROBLEMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER RECHNUNGSLEGUNG, DER RECHNUNGSPRÜFUNG UND DER EINHALTUNG ANDERER VORSCHRIFTEN

POLITIK DER OFFENEN TÜR FÜR DIE MELDUNG VON PROBLEMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER RECHNUNGSLEGUNG, DER RECHNUNGSPRÜFUNG UND DER EINHALTUNG ANDERER VORSCHRIFTEN

 

Die Masimo Corporation und ihre Tochtergesellschaften (zusammen "Masimo") sind bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das eine offene Diskussion über ihre Geschäftspraktiken ermöglicht, und verpflichten sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen:

  • Alle geltenden Gesetze und Vorschriften,
  • den Verhaltens- und Ethikkodex von Masimo (der "Kodex"), und
  • Alle Masimo-Richtlinien (zusammenfassend die "Richtlinien").

Dementsprechend duldet Masimo keine Verstöße gegen diese Gesetze und Vorschriften, den Kodex oder die Richtlinien. Jeder Masimo-Mitarbeiter ist dafür verantwortlich und wird nachdrücklich dazu angehalten, vermutetes Fehlverhalten, illegale Aktivitäten oder Betrug im Zusammenhang mit Buchhaltungs- oder Rechnungsprüfungsangelegenheiten, Gesetzen oder Vorschriften, dem Kodex oder den Richtlinien nach Treu und Glauben und gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie unverzüglich zu melden.

Um diese Ziele zu erreichen, hat Masimo diese Richtlinie für (i) die Meldung von Bedenken von Masimo-Mitarbeitern in Bezug auf fragwürdige Buchhaltungs-, interne Buchhaltungskontroll- oder Revisionsangelegenheiten (jeweils eine "Buchhaltungsangelegenheit") oder mutmaßliche Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften, den Kodex oder eine Richtlinie (jeweils eine "Compliance-Angelegenheit"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertrauliche, anonyme Meldungen, und (ii) die Entgegennahme, Aufbewahrung und Behandlung von Beschwerden in Bezug auf solche Angelegenheiten erlassen. Diese Richtlinie ist eine Ergänzung zum Kodex und sollte in Verbindung mit dem Kodex gelesen werden. Auch jeder andere Dritte, z. B. ein Verkäufer, Verbraucher oder Aktionär von Masimo, kann im Rahmen der in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren eine gutgläubige Beschwerde in Bezug auf einen Rechnungslegungs- oder Compliance-Angelegenheit einreichen.

Umfang der von dieser Richtlinie abgedeckten Angelegenheiten

Diese Richtlinie gilt für Beschwerden und Berichte über Rechnungslegungs- und Compliance-Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Punkte:

  • Betrug, vorsätzlicher Irrtum, grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit bei der Erstellung, Bewertung, Überprüfung oder Prüfung eines Jahresabschlusses von Masimo;
  • Betrug, vorsätzlicher Irrtum oder grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit bei der Aufzeichnung und Führung der Finanzunterlagen von Masimo;
  • Mängel in den internen Rechnungslegungskontrollen von Masimo bzw. Nichteinhaltung dieser Kontrollen;
  • Falsche Angaben oder falsche Erklärungen gegenüber der Geschäftsleitung, den Aufsichtsbehörden, der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Masimo oder anderen oder durch einen leitenden Angestellten, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen Mitarbeiter in Bezug auf eine Angelegenheit, die in den Finanzunterlagen, Finanzberichten oder Prüfungsberichten von Masimo enthalten ist;
  • Abweichungen von der vollständigen und wahrheitsgetreuen Darstellung der Geschäftsergebnisse oder der finanziellen Lage von Masimo;
  • Verstöße gegen geltende Gesetze oder Vorschriften eines Landes, in dem Masimo geschäftlich tätig ist;
  • Erhebliche und konkrete Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit eines Mitarbeiters oder der Öffentlichkeit, einschließlich sexueller Belästigung oder anderer Formen der Belästigung; und
  • Verstöße gegen den Kodex oder eine der Richtlinien.

Politik der Nicht-Verstoßung

Es gehört zu den Grundsätzen von Masimo, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die seine Mitarbeiter vor rechtswidriger Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen schützen, wenn sie rechtmäßig und in gutem Glauben Informationen zu Untersuchungen in Bezug auf Rechnungslegungs- und Compliance-Angelegenheiten melden oder daran teilnehmen. Die Politik von Masimo soll insbesondere verhindern, dass Mitarbeiter von Masimo oder einem seiner Vertreter oder Mitarbeiter disziplinarischen Maßnahmen oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die sich aus dem folgenden Verhalten eines Mitarbeiters ergeben:

  • Weitergabe von Informationen an eine Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörde, wenn der Mitarbeiter in gutem Glauben und in angemessener Weise davon ausgeht, dass die Informationen einen Verstoß oder einen möglichen Verstoß gegen ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung belegen;
  • Bereitstellung von Informationen, Einreichung von Unterlagen, Zeugenaussagen oder Teilnahme an einem Verfahren, das eingeleitet wurde oder eingeleitet werden soll, oder anderweitige Unterstützung bei einer Untersuchung oder einem Verfahren in Bezug auf ein Verhalten, von dem der Mitarbeiter vernünftigerweise und in gutem Glauben annimmt, dass es einen Verstoß oder einen möglichen Verstoß gegen ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung darstellt; oder
  • Weitergabe von Informationen an Vertreter von Masimo oder andere Personen, wenn der Mitarbeiter in gutem Glauben und mit gutem Grund davon ausgeht, dass die Informationen einen Verstoß oder einen vermuteten Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, den Kodex oder eine der Richtlinien offenlegen.

Wenn ein Mitarbeiter von Masimo der Ansicht ist, dass er von Masimo oder seinen Beauftragten belästigt, bedroht, degradiert, entlassen, diskriminiert oder auf andere Weise benachteiligt wurde, weil er einen Rechnungslegungs- oder Compliance-Vorfall gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Verfahren gemeldet oder an einer diesbezüglichen Untersuchung teilgenommen hat, kann er eine Beschwerde einreichen und dabei eine der unten beschriebenen Möglichkeiten nutzen. Wird festgestellt, dass ein Mitarbeiter unter Verstoß gegen diese Richtlinie unangemessen behandelt wurde, ergreift Masimo entsprechende Abhilfemaßnahmen.

Masimo-Mitarbeiter, die Meldungen einreichen oder Informationen zur Verfügung stellen, ohne in gutem Glauben an die Wahrheit und Richtigkeit dieser Informationen zu sein, sind durch diese Richtlinie nicht geschützt und müssen mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund rechnen. Mit Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs ist diese Richtlinie nicht dazu bestimmt, Mitarbeiter zu schützen, die gegen das Anwaltsgeheimnis verstoßen, auf das Masimo oder seine Bevollmächtigten gemäß Gesetz oder Gewohnheitsrecht Anspruch haben, oder Mitarbeiter zu schützen, die ihre Geheimhaltungspflichten in Bezug auf vertrauliche Informationen von Masimo verletzen.

Meldeverfahren

Die Mitarbeiter von Masimo haben mehrere Möglichkeiten, ihren Meldepflichten gemäß dieser Richtlinie nachzukommen oder Fragen zu ihren Pflichten gemäß Gesetzen oder Vorschriften, dem Kodex oder einer Richtlinie zu stellen. Mitarbeiter können:

  • Mit ihrem Vorgesetzten oder anderen Führungskräften sprechen;
  • Mit dem Vertreter der Personalabteilung sprechen;
  • In Rechnungslegungsangelegenheiten mit dem Compliance Officer, dem Chief Financial Officer, dem Innenrevisor oder dem Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats ("Prüfungsausschuss") sprechen oder einen Bericht einreichen, indem sie den Umschlag an die betreffende Person adressieren und ihn an 52 Discovery, Irvine, CA 92618 U.S.A. senden;
  • In Compliance-Angelegenheiten mit dem Compliance Officer, einem Mitglied des internen Compliance-Ausschusses von Masimo oder dem Nominierungs-, Compliance- und Corporate-Governance-Ausschuss des Verwaltungsrats ("Compliance-Ausschuss") sprechen, oder einen Bericht einreichen, indem sie den Umschlag an die betreffende Person adressieren und ihn an 52 Discovery, Irvine, CA 92618 U.S.A. senden;
  • Einreichung eines Berichts an compliance@masimo.com; oder
  • Einen Bericht an die Compliance-Hotline von Masimo unter der Nummer 1-855-6ETHICS (1-855-638-4427) senden. Eine Anleitung zum Anrufen der Compliance-Hotline von außerhalb der USA findet sich auf der Intranetseite von Masimo.

            Die unmittelbarste Anlaufstelle jedes Mitarbeiters für Buchhaltungs- und Compliance-Angelegenheiten sollte sein Vorgesetzter, andere Führungskräfte oder der Vertreter der Personalabteilung sein. Wenn Mitarbeiter es vorziehen, sich nicht an eine dieser Personen zu wenden, sollten sie die oben genannten Mittel nutzen, die sie unter den gegebenen Umständen für angemessen halten. Masimo duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter, der in gutem Glauben eine Meldung macht.

Anonyme Meldung von mutmaßlichen Verstößen und Beschwerden

Obwohl die Mitarbeiter aufgefordert werden, ihren Namen anzugeben, wenn sie ihre Bedenken melden, können sie, sofern sie nicht aus einem Land anrufen, das anonyme Meldungen verbietet, anonym um Rat zu Angelegenheiten bitten, die unter diese Richtlinie fallen, und Rechnungslegungs- oder Compliance-Angelegenheiten melden, indem sie entweder: (i) die oben angegebene Compliance-Hotline anrufen; (ii) das Anliegen per E-Mail an compliance@masimo.com senden; oder (iii) die Frage oder Beschwerde auf dem Postweg an den Compliance-Beauftragten, den internen Revisor oder ein Mitglied des Prüfungsausschusses, c/o Masimo Corporation, 52 Discovery, Irvine, California 92618 U.U.S.A. Die Compliance-Hotline wird von einem unabhängigen Meldedienst betrieben und kann von den meisten Ländern aus rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche angerufen werden. Anweisungen für den Anruf bei der Compliance-Hotline von außerhalb der Vereinigten Staaten finden Sie auf der Intranetseite von Masimo.

Die Mitarbeiter von Masimo sollten sich nach Kräften bemühen, ihre Fragen oder Bedenken über eine oder mehrere der oben genannten Methoden zu melden. Das Meldeverfahren ist speziell so konzipiert, dass ein Mitarbeiter einen Vorgesetzten umgehen kann, von dem er annimmt, dass er ein verbotenes Verhalten im Zusammenhang mit einer Rechnungslegungs- oder Compliance-Angelegenheit an den Tag legt. Anonyme Meldungen sollten sachlich und nicht spekulativ oder schlüssig sein und so viele spezifische Informationen wie möglich enthalten, damit der Compliance-Beauftragte und andere Personen, die die Meldung untersuchen, Art, Umfang und Dringlichkeit der Angelegenheit angemessen beurteilen können. Masimo-Mitarbeiter sollten sich darüber im Klaren sein, dass Masimo die Angelegenheit mangels ausreichender Informationen möglicherweise einstellen muss, wenn eine anonyme Meldung ohne zusätzliche Informationen nicht ordnungsgemäß untersucht werden kann. Wenn Sie sich zu erkennen geben, können Sie eine Rückmeldung über die Untersuchung und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen erhalten, vorbehaltlich der unten beschriebenen Politik für die Entgegennahme und Untersuchung von Beschwerden. Unabhängig davon, ob Sie sich zu erkennen geben oder anonym bleiben, wird Ihre Identität so weit wie möglich vertraulich behandelt, um eine gründliche Untersuchung durchführen zu können.

Politik zur Entgegennahme und Untersuchung von Beschwerden

Nach Erhalt einer Mitarbeitermeldung zu einer Buchhaltungs- oder Compliance-Angelegenheit meldet der Empfänger die Angelegenheit wie unten beschrieben.

Für Buchhaltungsangelegenheiten:

Alle Rechnungslegungsangelegenheiten werden dem Compliance-Beauftragten oder dem Innenrevisor gemeldet, der die Angelegenheit untersucht, wozu auch die Befragung relevanter Parteien und die Prüfung relevanter Dokumente gehören kann, und der in Absprache mit den entsprechenden Masimo-Managern gegebenenfalls die geeigneten Korrekturmaßnahmen festlegt. Wird der Sachverhalt als erheblich eingestuft, erstattet der Compliance-Beauftragte oder der Interne Revisor einem Mitglied des Prüfungsausschusses Bericht über die Angelegenheit. Wenn der Compliance Officer oder der Interne Revisor zusammen mit dem Mitglied des Prüfungsausschusses oder im Falle einer direkten Meldung an das Mitglied des Prüfungsausschusses dieses Mitglied des Prüfungsausschusses feststellt, dass es sich um einen bedeutenden Rechnungslegungsvorgang handelt, wird der Rechnungslegungsvorgang unverzüglich dem gesamten Prüfungsausschuss gemeldet; andernfalls wird der Rechnungslegungsvorgang dem Verwaltungsrat von Masimo (dem "Verwaltungsrat") in seiner nächsten planmäßigen Sitzung gemeldet. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die angemessene Vorgehensweise in Bezug auf jeden Rechnungslegungsangelegenheit, einschließlich der Entscheidung, ob die Vorlage eine Grundlage für die Untersuchung der Angelegenheit darstellt.

Für Compliance-Angelegenheiten:

Alle Compliance-Angelegenheiten werden dem Compliance-Beauftragten gemeldet, der feststellt, ob die Compliance-Angelegenheit einen Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift, den Kodex oder eine Richtlinie darstellen könnte. Stellt der Compliance-Beauftragte fest, dass der Compliance-Vorfall einen Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift, den Kodex oder eine Richtlinie darstellen könnte, untersucht der Compliance-Beauftragte oder ein von ihm Beauftragter die Angelegenheit, wobei die Untersuchung auch die Befragung relevanter Parteien und die Prüfung relevanter Dokumente umfassen kann, und legt in Absprache mit den zuständigen Masimo-Managern oder dem internen Compliance-Ausschuss die geeigneten Abhilfemaßnahmen fest, wenn er feststellt, dass ein Verstoß vorliegt. Wird der Compliance-Vorfall als erheblicher Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift, den Kodex oder eine Richtlinie eingestuft, meldet der Compliance-Beauftragte die Angelegenheit dem Compliance-Ausschuss. Bei Compliance-Angelegenheiten, die dem Compliance-Ausschuss gemeldet werden, entscheidet der Compliance-Beauftragte gemeinsam mit dem Compliance-Ausschuss über die angemessene Vorgehensweise in Bezug auf die jeweilige Compliance-Angelegenheit, einschließlich der Entscheidung, ob eine angemessene Grundlage für eine weitere Untersuchung der Angelegenheit besteht und welche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind.

Die Untersuchung einer Rechnungslegungs- oder Compliance-Angelegenheit kann Folgendes umfassen:

  • Ernennung eines oder mehrerer interner und/oder externer Ermittler zur Untersuchung der Angelegenheit nach dem Ermessen und unter der Aufsicht des Prüfungsausschusses, des Compliance-Ausschusses oder eines anderen Ausschusses des Verwaltungsrats und Sicherstellung, dass die ordnungsgemäßen Untersuchungskanäle genutzt werden und dass der Plan zur Behandlung der Angelegenheit den Umständen angemessen ist;
  • Sicherstellung, dass die zuständigen leitenden Angestellten, der Vorstand und alle an der Untersuchung beteiligten Ausschüsse des Vorstands über die Vorwürfe und den Stand der Untersuchung informiert werden, soweit dies erforderlich und angemessen ist;
  • Sicherstellung, dass geeignete Ressourcen und Fachkenntnisse in die Untersuchung einbezogen werden, damit die Vorwürfe rechtzeitig und gründlich geprüft werden können;
  • Sicherstellung, dass es keine Interessenkonflikte bei den an einer bestimmten Untersuchung beteiligten Parteien gibt;
  • Koordinierung und Erleichterung der Kommunikation über die verschiedenen Ermittlungskanäle hinweg, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Angelegenheit und der Ermittlungen umfassend berücksichtigt werden;
  • Überwachung der wesentlichen Elemente und des Fortschritts der Untersuchungen, um sicherzustellen, dass die Angelegenheiten rechtzeitig und gründlich behandelt werden; und
  • Vertrauliche Unterrichtung der meldenden Person (sofern ihre Identität bekannt ist), dass die Forderung oder Beschwerde eingegangen ist, und Mitteilung des Namens und der Kontaktinformationen der mit der Angelegenheit betrauten Ermittler.

Die Vertraulichkeit des Mitarbeiters, der die Beschwerde einreicht, wird so weit wie möglich gewahrt, um eine gründliche Untersuchung durchführen zu können. Im Laufe einer Untersuchung kann es für Masimo notwendig sein, Informationen an andere weiterzugeben, wenn dies erforderlich ist.

Wenn die Untersuchung bestätigt, dass ein Verstoß im Zusammenhang mit einer Rechnungslegungs- oder Compliance-Angelegenheit vorliegt, wird Masimo:

  • Abhilfemaßnahmen ergreifen, die sie für angemessen hält; und
  • Die Angelegenheit gegebenenfalls an die staatlichen Behörden verweisen.

Welche Maßnahmen Masimo im Einzelnen ergreift, hängt von der Art und Schwere des gemeldeten Verhaltens oder der Umstände sowie von der Qualität der bereitgestellten Informationen ab. Masimo wird sich bemühen, dem meldenden Mitarbeiter die Ergebnisse einer Untersuchung mitzuteilen (wenn die Identität des meldenden Mitarbeiters Masimo bekannt gegeben wird), wird den Mitarbeiter jedoch nicht unbedingt über die Maßnahmen informieren, die Masimo aufgrund der Meldung des Mitarbeiters ergriffen hat.

Aufzeichnungen über Beschwerden und Reklamationen

Der Compliance-Beauftragte führt Aufzeichnungen über alle Rechnungslegungs- und Compliance-Angelegenheiten, die im Einklang mit dieser Richtlinie eingereicht werden. Die Aufzeichnungen können Informationen enthalten wie: (i) eine Beschreibung der gemeldeten Angelegenheit; (ii) das Datum der Meldung; (iii) die für die Überprüfung der gemeldeten Angelegenheit zuständige Person oder Gruppe; und (iv) eine Beschreibung, wann und wie die Angelegenheit gelöst wurde. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses und des Compliance-Ausschusses und, falls der Compliance-Beauftragte dies für angemessen hält, auch andere an der Untersuchung einer Angelegenheit beteiligte Personen haben Zugang zu den Unterlagen. Kopien der im Zusammenhang mit einer Untersuchung erhaltenen oder erstellten Dokumente werden für einen Zeitraum von drei Jahren oder entsprechend den von Masimo verabschiedeten Richtlinien zur Aufbewahrung von Dokumenten aufbewahrt.

Änderung; Verzicht; Auslegung; Offenlegung

 

            Diese Richtlinie wurde vom Verwaltungsrat genehmigt und soll als Rahmen dienen, innerhalb dessen der Verwaltungsrat, seine Ausschüsse und Masimo in Bezug auf die hierin behandelten Angelegenheiten handeln können. Sie soll und wird keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen für den Verwaltungsrat, seine Ausschüsse oder Masimo begründen. Der Verwaltungsrat oder einer seiner Ausschüsse kann diese Richtlinie oder Teile davon jederzeit mit oder ohne öffentliche Bekanntmachung ändern, auf sie verzichten, sie aussetzen oder aufheben, wenn er dies in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften für notwendig oder angemessen hält. Für den Fall, dass der Vorstand oder einer seiner Ausschüsse eine Maßnahme, Angelegenheit oder Auslegung ratifiziert oder genehmigt, die als unvereinbar mit den Bestimmungen dieser Richtlinie oder einer früheren Richtlinie angesehen werden kann, gelten diese Richtlinie und jede solche frühere Richtlinie als automatisch geändert, um in jeder Hinsicht mit dieser Maßnahme, Angelegenheit oder Auslegung übereinzustimmen.

 

            Masimo stellt seinen Mitarbeitern      die aktuelle Version dieser Richtlinie auf der Intranetseite von Masimo zur Verfügung.

 

Zuletzt aktualisiert: Oktober 21, 2021

PLCO-006697/PLMM-12512A-0923